Technische Hilfeleistung bei der Feuerwehr

15. September 2021
In Einsatzberichten in der Presse ist oftmals der Begriff der "Technischen Hilfeleistung" zu lesen.

Darunter werden "Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen" bezeichnet. Diese Technische Hilfeleistungen umfassen also in der Praxis alle jene Einsätze, bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden müssen. Darunter fallen unter anderem Tierrettungen, Beseitigung von Sturmschäden, Hilfeleistungen bei Überschwemmungen oder im Katastrophenfall, Gefahrguteinsätze oder Tätigkeiten im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei oder andere Rettungsorganisationen.

Die bekannste Art dieser Hilfeleistungen ist jedoch die Rettung von Personen bei schweren Verkehrsunfällen auf Straße und Schiene. Je nach Situation können bei den Feuerwehren für diese Tätigkeiten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge oder Sonderfahrzeuge wie Rüst- oder Gerätewägen vorgehalten werden. 

Der technische Hilfsdienst war in Deutschland ursprünglich keine Aufgabe der Feuerwehr. Aufgrund des stark zunehmenden Straßenverkehrs seit den 1960-er Jahren stieg jedoch die Zahl der Verkehrsunfälle stark an. Den Feuerwehren wurde damit die Aufgabe der Unfallrettung übertragen, welche über lange Jahre hinweg mit Geräten wie Trennschleifern und Brechwerkzeugen durchgeführrt wurden. Erst die Verbreitung hydraulische Rettungsgeräte wie Rettungsschere, Rettungsspreizer und Rettungszylinder ab den 1970-er Jahren ermöglichte eine schonende und vor allem lärmarme Personenrettung.

Da dieses Thema derzeit bei der Waginger Feuerwehr im Ausbildungsmittelpunkt steht, wurde vom 1. Kommandanten Michael Schramke und Gruppenführer Stefan Maier speziell das Unfallszenario "Verkehrsunfall mit zwei Pkw" für diese Schulungen ausgewählt. Ausgangslage war ein Zusammenstoß zweier Autos, wobei eines auf dem Fahrzeugdach liegen bleibend verunglückt war. In beiden Fahrzeugen waren noch Personen eingeklemmt.

 

Ordnung des Raumes

Ein besonderer Augenmerk liegt bereits nach Eintreffen an der Einsatzstelle auf der Erkundung durch den Einsatzleiter, um die bis zu diesem Zeitpunkt größte feststellbare Gefahr zu beseitigen. Die Personenrettung hat hierbei immer absoluten Vorrang. Parallel zur Erkundung kann auch gleich eine Patientenbetreuung und die Sicherung der Unfallfahrzeuge mit Unterbaumaterial erfolgen.

Mit dem Begriff "Ordnung des Raumes" wird dann die zentrale Übersicht über die vom Einsatzleiter gebildeten Einsatzabschnitte bezeichnet. Neben dem Bereich der technischen Rettung direkt an den Unfallfahrzeugen wurde in dieser Übung somit auch eine gekennzeichnete Ablagefläche für die verwendeten Einsatzgeräte und eine Fläche für die Schrottablage der zu entfernenden Fahrzeugteile definiert. Ebenso wichtig war das Absichern der Unfallstelle gegen den fließenden Straßenverkehr und der Brandschutz mittels Schnellangriffsschlauch und tragbaren Feuerlöscher. Aus diesem Grund werden nicht nur Feuerwehrfahrzeuge mit ausschließlich Ausrüstung, sondern auch Löschfahrzeuge eingesetzt.

Nachdem Arbeitsöffnungen mittels des Spreizers an den Fahrzeugen erstellt werden konnten, war das nächste Ziel die patientenschonende Rettung. Hierbei kann oftmals das Zurückziehen der Sitze eine Möglichkeit sein, eingeklemmte Beine frei zu bekommen. Bei dieser Übung wurde jedoch das Autodach mit der Rettungsschere entfernt. Die darin befindlichen Übungspuppen konnten von den Einsatzkräften mit einem sogenannten Spineboard aus der misslichen Lage achsgerecht befreit werden.

Im Ernstfall ist natürlich rasches Handeln in Absprache mit dem Rettungsdienst notwendig. Aus ausbildungstechnischen Gründen wurden bei dieser Übung jedoch immer wieder Pausen eingelegt, um ein weiteres Vorgehen gemeinsam diskutieren zu können.

 

Bericht: Thomas Pfeffer, FF Waging am See

Fotos: Michael Schramke, FF Waging am See